kurz & klar*:
Kindergeld ein Leben lang – Der Rechtsanspruch von Eltern für erwachsene Kinder
Kindergeld gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für erwachsene Kinder mit Behinderung. Und zwar ohne Altersgrenze. Ein Leben lang. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld monatlich 255 Euro. Welche Voraussetzungen müssen für den Kindergeldanspruch erfüllt sein und wird das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet? Gemeinsam mit dem bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) möchte die Elterninitiative Menschen(s)kinder e.V. Licht in diesen Paragrafen-Dschungel bringen.
Die Rechtsanwältin Katja Kruse vom bvkm wird in einem Online-Vortrag, den wir uns gemeinsam in unseren Räumlichkeiten im Haus Auszeit verfolgen (beim sogenannten ‚Rudelgucken‚), einen Überblick über das Thema Kindergeld geben. Nach dem Vortrag können Fragen an die Referentin gestellt werden, und es gibt die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer vor Ort.
Der Infoabend wird für Eltern behinderter Kinder und Interessierten angeboten. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
REFERENTIN
Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm
TERMIN
Dienstag, 24. Juni 2025, 18.00 – ca. 20.00 Uhr
ORT
Menschen(s)kinder e.V., Haus Auszeit im Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, 44803 Bochum
KOSTEN
keine
ANMELDUNG
per Mail: info@menschenskinder-bochum.de
oder bei D. Stricker: 0151 – 6819 7970
Anmeldeschluss: 10. Mai 2025
PROGRAMM
18.00 Uhr Ankommen und Begrüßung
18.30 Uhr Online-Vortrag: Kindergeld ein Leben lang – Der Rechtsanspruch von Eltern für erwachsene Kinder
Referentin: Katja Kruse
19.15 Uhr Fragen und Austausch
ca. 20 Uhr Ende
*kurz & klar
Die Veranstaltungsreihe „kurz & klar“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfach-behinderte Menschen (bvkm) steht unter dem Motto „Leben mit einem behinderten Kind – Selbsthilfe stärken“. Gemeinsam mit Elternvereinen und anderen Organisationen der Selbsthilfe vor Ort möchte der bvkm Eltern von Kindern mit Behinderung über ihre Rechte informieren und sie dadurch ermutigen, Ihnen zustehende Leistungen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen, den Sozialämtern und anderen Behörden einzufordern.