Vortrag im Familienforum-FBS

Erbrecht und Testamente
für Menschen mit Behinderung

Wie ist eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zu fassen, damit ein zu vererbendes Vermögen dem behinderten, in der Regel längst dem Kindesalter entwachsenen Nachkommen möglichst selbst zugute kommt? Das effektivste, vom Bundesgerichtshof wiederholt für zulässig befundene Mittel ist das sogenannte „Behindertentestament“. Neben diesem Kernthema werden von den Referenten, die sich schwerpunktmäßig mit den Rechten der Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen beschäftigen, noch weitere Punkte behandelt: die testamentarische Erbfolge, das Pflichtteilsrecht, spezielle Testamentsformen, die Testamentsvollstreckung, die vorweggenommene Erbfolge, Steuern und Kosten. Es wird Gelegenheit zur Diskussion einzelner Probleme geben, Einzelberatungen sind allerdings nicht möglich.

Referenten: Harald Moorkamp, LL.M., Fachanwalt für Sozialrecht, Münster
Maike Bergkeller, Fachanwältin für Familienrecht, Münster

Dienstag, den 21.03.2023  18.30 – ca. 20.00 Uhr
Kosten: 6,- € pro Teilnehmer

Hinweis: Diese Veranstaltung wird hybrid stattfinden, d.h. zum einen online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden. Voraussetzung für die Teilnahme sind ein internetfähiges Endgerät und ein Mikrofon. Die Gebühr von 6,- € pro Person wird das Familienforum per SEPA-Lastschrift einziehen.
Zum anderen kann die Veranstaltung auch in Präsenz besucht werden: „alter Hörsaal“ der Kinderklinik Bochum, Alexandrinenstraße 5, 44791 Bochum
(Achtung: Eingang von hinten über das Klinikgelände, Lageplan wird bei Anmeldung zugeschickt)
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NEU, mit Gebärdendolmetscher (nur bei dem Präsenz-Vortrag) bei verbindlicher Anmeldung bis zum 13.03.2023 unter info@menschenskinder-bochum.de
Links zur Anmeldung über die Homepage des Familienforums: