Vortrag im Familienforum-FBS
Erbrecht und Testamente
für Menschen mit Behinderung
Wie ist eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zu fassen, damit ein zu vererbendes Vermögen dem behinderten, in der Regel längst dem Kindesalter entwachsenen Nachkommen möglichst selbst zugute kommt? Das effektivste, vom Bundesgerichtshof wiederholt für zulässig befundene Mittel ist das sogenannte „Behindertentestament“. Neben diesem Kernthema werden von den Referenten, die sich schwerpunktmäßig mit den Rechten der Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen beschäftigen, noch weitere Punkte behandelt: die testamentarische Erbfolge, das Pflichtteilsrecht, spezielle Testamentsformen, die Testamentsvollstreckung, die vorweggenommene Erbfolge, Steuern und Kosten. Es wird Gelegenheit zur Diskussion einzelner Probleme geben, Einzelberatungen sind allerdings nicht möglich.
Referenten: Harald Moorkamp, LL.M., Fachanwalt für Sozialrecht, Münster
Maike Bergkeller, Fachanwältin für Familienrecht, Münster
Dienstag, den 21.03.2023 18.30 – ca. 20.00 Uhr
Kosten: 6,- € pro Teilnehmer
(Achtung: Eingang von hinten über das Klinikgelände, Lageplan wird bei Anmeldung zugeschickt)