Vortrag im Familienforum-FBS
Erben und Vererben
unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung
Wie ist eine letztwillige Verfügung zu gestalten, wenn sie dem Kind die weitestgehenden Vorteile verschaffen soll? Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung machen sich große Sorgen darüber, wer sich nach ihrem Tod um ihre Kinder kümmert und wie sie finanziell abgesichert werden können. Mit einem sogenannten Behindertentestament kann dem Kind im Wege der speziellen rechtlichen Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft Vermögen zugewandt werden, auf das der Sozialleistungsträger keinen Zugriff hat.
Referenten: Harald Moorkamp, LL.M., Fachanwalt für Sozialrecht, Münster
Maike Bergkeller, Fachanwältin für Familienrecht, Münster
Termin: Dienstag, den 25.03.2025 19.00 – ca. 21.00 Uhr
Kosten: 6,- € pro Teilnehmer, an der Abendkasse
Anmeldung erforderlich, da Teilnehmerzahl begrenzt