Vortragsveranstaltung im Familienforum-FBS
Nachteilsausgleich in der Schule
Kinder mit Handicap sind in der Schule mit vielfältigen Hürden konfrontiert. Leistungsbewertungen stehen im Spannungsfeld zur Beeinträchtigung des Schülers/der Schülerin und dem Wunsch, mit Rücksicht auf die Beeinträchtigung die schulischen Leistungen erbringen zu können. Schulische Nachteilsausgleiche haben das Ziel Kinder mit Handicap durch individuelle Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen zu können.
Neben der unübersichtlichen Rechtslage zu schulischen Nachteilsausgleichen sind Eltern bei diesem Thema in der Praxis häufig mit unterschiedlichen schulischen Vorgehensweisen konfrontiert.
Muss ein Nachteilsausgleich beantragt werden? Wer entscheidet über die Gewährung? Welche konkreten Nachteilsausgleiche können gewährt werden? Welche Möglichkeiten haben Eltern/Schüler*innen, wenn ein Nachteilsaugleich abgelehnt wird? Diese und viele weitere Fragen wird die Referentin in der Veranstaltung beantworten.
Termin | Dienstag, den 22.08.2023 18.30 – 20.00 Uhr |
Referentin | Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht |
Kosten | 6,- € pro Teilnehmer, an der Abendkasse |
Ort | Es steht noch nicht fest, ob die Veranstaltung online oder in Präsenz stattfinden wird.
ggf.: „alter Hörsaal“ der Kinderklinik Bochum, Alexandrinenstraße 5, 44791 Bochum |
Anmeldung | erforderlich, max. 40 Teilnehmer:innen Tel.: (0234) 509-2804 e-mail: wentingmann@familienforum-ruhr.de |