Vortragsveranstaltung in Kooperation mit dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
kurz & klar: Das Behindertentestament
Mit einem sogenannten Behindertentestament können Eltern von Kindern mit Behinderung ihr Vermögen so vererben, dass das Kind materiellen Nutzen davon hat. Mit Hilfe welcher Regelungen wird der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe verhindert und was ist der Unterschied zwischen der befreiten und der nicht befreiten Vorerbschaft? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.
Bleiben Sie nach dem Info-Teil der Veranstaltung gerne noch auf einen Plausch bei einem Getränk. Wir freuen uns über neue und bekannte Gesichter!
| Termin | Donnerstag, den 19.03.2026, 18.15 – ca. 19.45 Uhr |
| Referentin | Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abt. Recht und Sozialpolitik beim bvkm |
| Kosten | gebührenfrei |
| Ort | ‚Online-Rudelgucken‘ Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, 44803 Bochum Hinweis: Es wird kein Online-Link versendet |
| Anmeldung | erforderlich e-mail: info@menschenskinder-bochum.de |
