Vortragsveranstaltung in Kooperation mit dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
kurz & klar: Die Leistungen der Pflegeversicherung
Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können die Beträge eingesetzt werden? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.
Bleiben Sie nach dem Info-Teil der Veranstaltung gerne noch auf einen Plausch bei einem Getränk. Wir freuen uns über neue und bekannte Gesichter!
| Termin | Mittwoch, den 07.10.2026, 18.15 – ca. 19.45 Uhr |
| Referentin | Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abt. Recht und Sozialpolitik beim bvkm |
| Kosten | gebührenfrei |
| Ort | ‚Online-Rudelgucken‘ Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, 44803 Bochum Hinweis: Es wird kein Online-Link versendet |
| Anmeldung | erforderlich e-mail: info@menschenskinder-bochum.de |
