Folgende Infoveranstaltungen sind geplant:
14.05. Grundsicherung für Menschen mit Behinderung
24.06. Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung
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Lebensunterhalt für voll Erwerbsgeminderte – Die Leistungen der Grundsicherung
Menschen mit Behinderung, die erwachsen (18 Jahre) und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, haben einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Wie hoch ist diese Leistung? Ist die Grundsicherung einkommens- und vermögensabhängig und werden die Eltern zu den Kosten herangezogen? Gemeinsam mit dem bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) möchte die Elterninitiative Menschen(s)kinder e.V. Licht in diesen Paragrafen-Dschungel bringen.
Die Rechtsanwältin Katja Kruse vom bvkm wird in einem Online-Vortrag, den wir uns gemeinsam in unseren Räumlichkeiten im Haus Auszeit verfolgen (beim sogenannten ‚Rudelgucken‚), einen Überblick über die Leistungen der Grundsicherung geben. Nach dem Vortrag können Fragen an die Referentin gestellt werden, und es gibt die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer vor Ort.
REFERENTIN Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abt. Recht und Sozialpolitik beim bvkm
TERMIN 14. Mai 2025, 18.00 – ca. 20.00 Uhr
ORT Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, Bochum
KOSTEN Keine
ANMELDUNG Anmeldung erforderlich, per Mail: info@menschenskinder-bochum.de oder bei D. Stricker: 0151 – 6819 7970
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Kindergeld ein Leben lang – Der Rechtsanspruch von Eltern für erwachsene Kinder
Kindergeld gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für erwachsene Kinder mit Behinderung. Und zwar ohne Altersgrenze. Ein Leben lang. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld monatlich 255 Euro. Welche Voraussetzungen müssen für den Kindergeld-anspruch erfüllt sein und wird das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet? Gemeinsam mit dem bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) möchte die Elterninitiative Menschen(s)kinder e.V. Licht in diesen Paragrafen-Dschungel bringen.
Die Rechtsanwältin Katja Kruse vom bvkm wird in einem Online-Vortrag, den wir uns gemeinsam in unseren Räumlichkeiten im Haus Auszeit verfolgen (beim sogenannten ‚Rudelgucken‘), einen Überblick über den Kindergeldanspruch geben. Nach dem Vortrag können Fragen an die Referentin gestellt werden, und es gibt die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer vor Ort.
REFERENTIN Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abt. Recht und Sozialpolitik beim bvkm
TERMIN 24. Juni 2025, 18.00 – ca. 20.00 Uhr
ORT Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, Bochum
KOSTEN Keine
ANMELDUNG Anmeldung erforderlich, per Mail: info@menschenskinder-bochum.de oder bei D. Stricker: 0151 – 6819 7970