Folgende Veranstaltungen im Haus Auszeit sind vorgesehen:
10.09. Familienleben mit FASD-Kind
15.09. Gesprächsabend Pubertät – Sexualität – Behinderung
30.09. Hilfsmittel & Co – die Leistungen der Krankenversicherung
09.10. Volljährigkeit bei Kindern mit Behinderung
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Familienleben mit FASD-Kind
Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte geistige und körperliche Schädigungen. In Deutschland sind geschätzt 1,6 Mio. Menschen betroffen. Dabei geht es nicht nur um ein paar IQ-Punkte weniger und leichte Probleme beim Lernen: Bei der fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD) sind die Fähigkeiten betroffen, unser Verhalten an wechselnde Bedingungen anzupassen. Außerdem ist häufig der Teil des Gehirns betroffen, der Emotionen reguliert. Die Referentin gibt einen Überblick über die hirnorganischen Schädigungen, die Diagnostik, therapeutische Möglichkeiten und Grenzen und gibt Einblick in das Leben mit einem betroffenen Kind. Der Schwerpunkt liegt auf pädagogischen Konzepten für den liebevollen Umgang mit FASD-Kindern.
REFERENTIN Cornelia Fornefeld, Sozialpädagogin, systemische Familientherapeutin, selbst Pflegemutter
TERMIN Mittwoch, 10.09.2025, 20.00 – ca. 21.30 Uhr
ORT Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, Bochum
KOSTEN 6,- € pro Person, an der Abendkasse
ANMELDUNG Anmeldung erforderlich, per Mail: info@menschenskinder-bochum.de oder bei D. Stricker: 0151 – 6819 7970
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Pubertät – Sexualität – Behinderung
Gesprächs- und Infoabend für Eltern
Sexualität ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Aber wenn Kinder mit Behinderungen in die Pubertät kommen und im Alltagsleben ihre sexuellen Wünsche und Äußerungsformen kaum zu übersehen sind, fällt es Eltern oft trotz guten Willens schwer, einen angemessenen Umgang damit zu finden, und plötzlich tauchen Fragen auf:
– Mein Kind wird erwachsen – wie viel Aufklärung ist nötig und möglich?
– Welche Freiräume gebe ich, welche Grenzen setzte ich? Wo sind meine eigenen Grenzen?
– Wie schütze ich mein Kind vor ungewollter Schwangerschaft?
– Kann ich meiner Tochter die Menstruation ersparen?
– Wie gehe ich mit Bedürfnissen nach Sexualität und Intimität um?
Fachleute der pro familia Beratungsstelle Bochum stehen als Diskussionspartner zur Verfügung. Neben grundlegenden Informationen soll der Abend hauptsächlich Eltern ermöglichen, miteinander ins Gespräch zu kommen.
REFERENTEN Steffi Buettner, Rehabilitationspädagogin, Janis Loewe, Psychologe, proFamilia Beratungsstelle
TERMIN Montag, 15.09.2025, 18.00 – ca. 19.30 Uhr
ORT Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, Bochum
KOSTEN Keine
ANMELDUNG Anmeldung erforderlich, per Mail: info@menschenskinder-bochum.de oder bei D. Stricker: 0151 – 6819 7970
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Hilfsmittel & Co – die Leistungen der Krankenversicherung
Kindergeld gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für erwachsene Kinder mit Behinderung. Und zwar ohne Altersgrenze. Ein Leben lang. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld monatlich 255 Euro. Welche Voraussetzungen müssen für den Kindergeld-anspruch erfüllt sein und wird das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet? Gemeinsam mit dem bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) möchte die Elterninitiative Menschen(s)kinder e.V. Licht in diesen Paragrafen-Dschungel bringen.
Die Rechtsanwältin Katja Kruse vom bvkm wird in einem Online-Vortrag, den wir uns gemeinsam in unseren Räumlichkeiten im Haus Auszeit verfolgen (beim sogenannten ‚Rudelgucken‘), einen Überblick über den Kindergeldanspruch geben. Nach dem Vortrag können Fragen an die Referentin gestellt werden, und es gibt die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer vor Ort.
REFERENTIN Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abt. Recht und Sozialpolitik beim bvkm
TERMIN 24. Juni 2025, 18.00 – ca. 20.00 Uhr
ORT Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, Bochum
KOSTEN Keine
ANMELDUNG Anmeldung erforderlich, per Mail: info@menschenskinder-bochum.de oder bei D. Stricker: 0151 – 6819 7970
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Volljährigkeit bei Kindern mit Behinderung
Der Tag der Volljährigkeit der Tochter, des Sohnes mit Handicap rückt näher und viele Eltern fragen sich, welche rechtlichen Veränderungen damit für sie und
ihr Kind verbunden sind.
Dürfen sie ihren Sohn, ihre Tochter weiterhin beim Abschluss von Rechtsgeschäften rechtlich vertreten? Welche Voraussetzungen sind dafür ggf. zu schaffen? Willigt ihre Tochter nun selbst in Operationen und ärztliche Eingriffe ein? Hat ihr Sohn mit Eintritt der Volljährigkeit weitere Ansprüche auf öffentliche Leistungen, wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe? Inwieweit sind sie als Eltern weiterhin unterhaltspflichtig und werden zu den Kosten herangezogen?
Neben dem Betreuungsrecht und der Grundsicherung werden Leistungen der Eingliederungshilfe und unterhaltsrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen.
REFERENTIN Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht
TERMIN Donnerstag, 09.10.2025, 17.00 – ca. 19.00 Uhr
ORT Haus Auszeit, Souterrain, Altenbochumer Straße 49a, Bochum
KOSTEN 6,- € pro Person, an der Abendkasse
ANMELDUNG Anmeldung erforderlich, per Mail: info@menschenskinder-bochum.de oder bei D. Stricker: 0151 – 6819 7970
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